„Bundesregierung muss die eigenen Zusagen zur Fluchtursachenbekämpfung einhalten!“
In den laufenden Beratungen zum Haushalt 2018 hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Antrag eingebracht, mit dem die Gelder für das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR flexibilisiert werden sollen. Konkret soll der nicht-zweckgebundene Sockelbeitrag von 12 auf 80 Millionen Euro erhöht werden. Zur Gegenfinanzierung soll der Posten für zweckgebundene Projektfinanzierungen reduziert werden.
Dazu erklärt Ulrich Lechte, Vorsitzender im Unterausschuss Vereinte Nationen, internationale Organisationen und Globalisierung und Initiator dieses Antrags: „Die katastrophale Lage in den Flüchtlingslagern um Syrien war einer der Hauptgründe, warum sich so viele Flüchtlinge 2015 auf den Weg nach Europa gemacht hatten. Das Problem ist dabei nicht nur die Unterfinanzierung des UNHCR, sondern auch die vielen Zweckbindungen der verschiedenen Geber. In Krisen ist oftmals nicht genügend Zeit für lange Verhandlungen. Da müssen Gelder verfügbar sein, um schnell und unbürokratisch zu helfen. Daher haben sich mehrere Geber, darunter auch Deutschland, beim Humanitären Weltgipfel 2016 in Istanbul dazu verpflichtet, den Anteil der nicht-zweckgebundenen Gelder bis 2020 auf 30% der Gesamthilfen zu erhöhen. Jedoch hatten im Jahr 2017 nur 2,5% der deutschen Zahlungen an den UNHCR keine Zweckbindung. Auch für 2018 ist laut dem Haushaltsentwurf keine Erhöhung geplant. Als Service-Opposition erinnern wir hier die Bundesregierung an ihre eingegangene Verpflichtung. Die Bundesregierung muss die eigenen Zusagen zur Fluchtursachenbekämpfung einhalten!“