Migrationspakt unterzeichnen, Einwanderungsgesetz vorlegen
Anlässlich der heutigen Debatte im Bundestag zum Migrationspakt, erklärt der Vorsitzende des Unterausschusses Vereinte Nationen, internationale Organisationen und Globalisierung Ulrich Lechte:
„Deutschland erfüllt die Anforderungen des Paktes bereits heute fast zu 100 Prozent. Einzig das seit über 20 Jahren durch die Freien Demokraten geforderte, längst überfällige Einwanderungsgesetz fehlt und muss daher durch die Bundesregierung zeitnah mit der Unterzeichnung des Paktes in Marrakesch endlich vorgelegt werden.
Der Migrationspakt bekräftigt die staatliche Souveränität und die nationale Gesetzgebung im Hinblick auf die Regelung der Migration. Es ist mehr als beachtlich, dass 180 Staaten diesen Pakt gemeinsam erarbeitet haben. Hierbei hat man Ziele definiert, die eine geregelte Migration nach einheitlichen Standards weltweit ermöglicht. Der Pakt dient als Grundlage für eine Diskussion für künftige Regelungen und als Anleitung für die Gesetzgeber der Staaten der Welt.
Diese Weltgemeinschaft ruft der Compact auf, für Migranten die Menschenrechte zu stärken und Ihnen die Integration in die Gesellschaft zu erleichtern. Die Bekämpfung von Migrationsgründen wie Unterdrückung oder Klimawandel ist einer der zentralen Grundgedanken des Paktes.“